Schulordnung

Das Zusammenleben und Arbeiten in einer Schule bedarf gewisser Regelungen, die für alle verbindlich sind. Von allen Beteiligten wird erwartet, dass sie ein aktives Interesse am Schulleben zeigen, sich informieren, wenn nötig helfen und sich so verhalten, dass ein erfolgreiches Lehren und Lernen möglich ist. Zur Gestaltung eines vertrauensvollen Verhältnisses gehört, dass von allen Seiten Höflichkeit gewahrt wird.

Es gilt folgende Schulordnung.

1. Verantwortung

Alle, die am Schulleben beteiligt sind, sorgen für Ordnung an ihrem Platz. Besondere Verantwortung tragen Ordner/innen, Klassensprecher/innen, Lehrer/innen, Hausmeister/innen und Verwaltung in ihren Bereichen. Im Interesse eines geregelten Schulbetriebes sind Hausmeister/innen, Verwaltung in Sekretariat und Mediothek sowie Lehrer/innen berechtigt und verpflichtet, allen Schüler/innen gegenüber die Schulordnung zu vertreten und erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen.

2. Unterrichtsbeginn

10 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde wird das Schulgebäude geöffnet. Beginnt der Unterricht später, kann das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Vor diesen Zeiten steht Schüler/innen der Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Alle Schüler/innen haben die Pflicht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wer zu spät kommt, wird im Tagebuch vermerkt.

Für jedes Zuspätkommen kann verlangt werden, dass am nächsten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt wird.

3. Raumwechsel

Die Schüler/innen verlassen den benützten Raum mit ihren Sachen und bringen sie zu dem Zimmer, in dem in der folgenden Stunde unterrichtet wird. Wird zu Beginn einer großen Pause zu einem anderen Raum gewechselt, legen die Schüler/innen ihre Mappen davor oder an einer geeigneten Stelle im Erdgeschoss ab. Gegenwärtige Regelung im OHG: Im Erdgeschoss bleiben die Ordner bei den Mappen. Im oberen Stockwerk gibt es keine Ordner, der Aufenthalt ist dort während der großen Pausen nicht erlaubt. Der unterrichtende Lehrer verlässt bei den großen Pausen in der Regel als letzter den Unterrichtsraum und schließt diesen ab.

4. Raumwechsel

In den großen Pausen (nicht dagegen in den kleinen Pausen) verlassen die Schüler/innen das Schulgebäude und begeben sich so schnell wie möglich unaufgefordert in den Schulhof. Der Pausenbereich (siehe Plan im Klassenzimmer) ist durch eine gelbe Linie abgegrenzt. Am Ende jeder Pause ist unverzüglich der Unterrichtsraum aufzusuchen.

5. Verlassen des Schulgeländes

Schüler und Schülerinnen bis Klasse 10 einschließlich dürfen den Pausenbereich vor Unterrichtsschluss nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers oder einer Lehrerin verlassen. Das unerlaubte Verlassen des Pausenbereichs vor Unterrichtsschluss erfolgt auf eigene Gefahr; hierbei entfällt jeder gesetzliche Versicherungsschutz.

6. Fahrzeuge

Zweiradfahrzeuge werden bei den Fahrradständern auf dem Parkplatz oder im östlichen Außenbereich (bei den Kleinspielfeldern) abgestellt und müssen abgeschlossen werden. Sie dürfen außerhalb der vorgeschriebenen Zufahrtswege auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

Fahrzeuge, die nicht an den oben genannten Plätzen abgestellt sind, werden sichergestellt.

Unbefugtes Hantieren an fremden Fahrzeugen ist strafbar. Für Fahrräder besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese an den vorgeschriebenen Plätzen abgestellt sind und zusätzlich die Fahrradversicherung abgeschlossen wurde.

7. Rauschmittel

Genuss, Handel und Mitführen von Rauschmitteln aller Art (Alkohol, Rauschgift u.a.) ist strengstens untersagt. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht erlaubt.

8. Stundenplanänderungen, unterrichtsfreie Stunden, Mittagspause

Die Schüler/innen, insbesondere die Klassensprecher/innen, informieren sich täglich am Anschlagbrett über Stundenplanänderungen. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse, melden dies die Klassensprecher/innen auf dem Rektorat.

In unterrichtsfreien Zeiten (z.B. Hohlstunden, späterer Unterrichtsbeginn) stehen den Schüler/innen nur die Aufenthaltsräume und gegebenenfalls die Bibliothek zur Verfügung.

9. Nur OHG: Entlassung nach Hause

Der/die Schüler/innen holen sich auf dem Sekretariat einen Entlassungszettel, rufen zu Hause an (um sich abholen zu lassen bzw. die Eltern zu informieren, dass sie nach Hause kommen) und gehen dann mit dem Entlassungszettel zum unterrichtenden Lehrer. Dieser unterschreibt den Entlassungszettel und trägt den Schüler ins Tagebuch ein. Der von den Eltern unterschriebene Entlassungszettel wird beim Klassenlehrer abgegeben.

10. Sauberkeit und Ordnung

Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten ist es, auf Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und im Gebäude (auch in den Toiletten) zu achten. Deshalb ist u.a. Kaugummikauen zu unterlassen. Abfälle aller Art dürfen nicht ins Schulhaus mitgenommen werden.

Ganz besonders ist darauf zu achten, dass beim Verlassen des Klassenzimmers

  1. kein Papier und andere Abfälle herumliegen dürfen,
  2. die Fächer unter der Tischplatte ganz frei zu machen sind,
  3. die Wandtafeln sauber abgewischt sein müssen,
  4. nach der jeweils gültigen Regelung aufgestuhlt werden muss.

Fremdes Eigentum, insbesondere das Schulinventar, ist sorgfältig zu behandeln. Für Kleidung steht die Garderobenanlage zur Verfügung. Dort ist die Garderobe mit Ausnahme des Tascheninhaltes versichert, sofern die freiwillige Garderobenversicherung abgeschlossen wurde.

11. Sicherheit – Verhalten

Ein Verhalten, bei dem die Gefahr der Verletzung oder Belästigung anderer sowie der Sachbeschädigung besteht (z.B. Werfen, Raufen, Sitzen auf dem Geländer, Schneeballwerfen und „Schleifen“ im Winter usw.), ist nicht erlaubt.

12. Nur OHG: Elektronische Geräte

Mobiltelefone und sonstige elektronische Unterhaltungsgeräte müssen in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:35 Uhr im Schulgebäude und Schulgelände ausgeschaltet sein. Sie dürfen in Ausnahmefällen mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin eingeschaltet werden. Mitgebrachte Mobiltelefone und sonstige elektronischen Unterhaltungsgeräte dürfen weder benutzt noch gezeigt werden.

Ton- und Bildaufzeichnungen aller Art sind auf dem gesamten Schulgelände ohne Zustimmung der Schulleitung untersagt.

13. Meldung und Haftung bei Beschädigungen und Verlusten

Bei Beschädigungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände muss der Schaden gemeldet und von denen ersetzt werden, die ihn verursacht haben.

14. Ausnahmeregelungen

In besonderen Fällen können die zuständigen Rektorate in gegenseitigem Einvernehmen Ausnahmeregelungen treffen.

15. Schlussbestimmung

Weitere Ordnungen (z.B. für Fachräume, Mediothek, Schließfächer usw.) sind Bestandteil dieser Schulordnung.

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